Therapeutensuche und Bezahlung
Verhaltenstherapie wird von allen Krankenkassen - auch bei Diplom-Psychologen mit entsprechender Zusatzausbildung und Zulassung - übernommen. Möchte ein Patient sich einer Verhaltenstherapie unterziehen, begibt er sich auf die Suche nach einem Therapieplatz, wobei Empfehlungen (z.B. von Freunden, Bekannten oder Ihrem Arzt) eine wichtige Rolle spielen. Die Krankenkassen stellen Listen der zugelassenen Verhaltenstherapeuten - meist Diplom-Psychologen - zur Verfügung. In mehreren Vorgesprächen wird mit dem Therapeuten geklärt, ob eine Verhaltenstherapie hilfreich und eine Zusammenarbeit möglich ist. In dieser Zeit erfolgt eine Abklärung durch den Hausarzt, ob eine somatische Erkrankung vorliegt, die an der psychischen Störung beteiligt ist. Dann wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt.
Der Umfang einer Verhaltenstherapie liegt in der Regel zwischen 25 und maximal 80 Stunden.
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